Wir beraten seit 50 Jahren unsere Mandanten mit hohem Engagement und Qualität. In steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen erarbeiten wir dabei individuelle Lösungen für unsere Mandanten.
Zu unserem Beratungsverständnis gehört, dass wir unsere Kunden nicht nur konzeptionell beraten und unterstützen, sondern Sie auch in der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort begleiten. So können sich unsere Kunden auf uns, in wirtschaftlich erfolgreichen und auch in schwierigeren Zeiten, als einen kompetenten Partner verlassen.
Was wir für Sie tun können
Wir beschränken uns nicht auf die Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten sondern sehen unsere Aufgabe in der vorausschauenden, ganzheitlichen Steuerberatung.
Lernen Sie uns kennen
Bei uns werden Sie nicht von „Irgendwem“ betreut, sondern um Ihre Probleme kümmert sich stets auch „der Chef“ persönlich. Darüber hinaus legen wir – um unseren Mandanten eine ganzheitliche und kompetente Beratung bieten zu können – Wert auf qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die Ihnen für alle Fragen und Problemlösungen zur Verfügung stehen. Regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind bei uns selbstverständlich.
Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muss, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu sparen, als darauf, Geld zu verdienen.
Die zielorientierte und aktive Ausgestaltung der finanziellen Zukunft jedes einzelnen Mandanten ist unser Anspruch.
„Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen“
Helmut Schmidt
Hier finden Sie uns

EHNI, WAGNER & PARTNER mbB
Steuerberater
Friedrichstr. 25/1
73033 Göppingen
Telefon: 07161 6711-0
Telefax: 07161 6711-67
E-Mail: info@steuerberater-gp.de
EHNI, WAGNER & PARTNER mbB
Steuerberater
Waldstraße 11
73663 Berglen-Steinach
Telefon 07195 9738-0
Telefax 07195 9738-20
E-Mail: info@steuerberater-wn.de
Topinfos
Zur Verfügung gestellt von datev.de.
-
Verbraucherinsolvenz: Insolvenzgericht muss potenzielle Missbräuchlichkeit von...
Das Insolvenzgericht muss die potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz von Amts wegen prüfen können. Diese Prüfung kann […]
-
Meta verstößt mit Facebook gegen Transparenzgebot im Medienstaatsvertrag
Das VG Schleswig-Holstein hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag der Meta Platforms Ireland Limited gegen einen Bescheid der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein abgelehnt (Az. 10 B 185/24).
-
Stimmungsaufhellung im Mittelstand setzt sich fort
Die Stimmungsaufhellung im deutschen Mittelstand hat sich im Juni fortgesetzt. Das Geschäftsklima, der zentrale Indikator des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers, stieg zum vierten Mal in Folge - […]
-
BFH zur Übertragung von Pensionsverpflichtungen – Erstmalige Anwendung des...
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 4f EStG entgegen Rz. 16 des BMF-Schreibens vom 30.11.2017 nur auf Schuldübernahmen und Schuldbeitritte Anwendung findet, die in Wirtschaftsjahren […]
-
BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Der BFH hat den Beschluss des FG Nürnberg aufgehoben, da bei der gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung ernstliche Zweifel bestehen, ob der Tatbestand des § 7 Abs. 8 Satz 1 […]
-
BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG
Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG bestehen lt. BFH auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Az. VI R 20/23).
Interesse bei uns zu arbeiten?
Aktuell freie Positionen veröffentlichen wir regelmäßig in unseren Stellenangeboten.
Wir freuen uns aber auch über Ihre Initiativbewerbung.